Behälter- und Apparatebauerausbildungsverordnung (BehAppbAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin

Ausfertigungsdatum: 02.01.2018


§ 5 BehAppbAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.