Behälter- und Apparatebauerausbildungsverordnung (BehAppbAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin

Ausfertigungsdatum: 02.01.2018


§ 10 BehAppbAusbV Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Gesellenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Behälterbau,
2.
Anlagentechnik,
3.
Instandhaltung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.