Behälter- und Apparatebauerausbildungsverordnung (BehAppbAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin

Ausfertigungsdatum: 02.01.2018


§ 1 BehAppbAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Behälter- und Apparatebauers und der Behälter- und Apparatebauerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 4 „Behälter- und Apparatebauer“ der Handwerksordnung staatlich anerkannt.