(BEGTPG)
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Ausfertigungsdatum: 07.07.2005


§ 7 BEGTPG Aufgaben des Beirates

Der Beirat hat die ihm durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zugewiesenen Aufgaben.