In diesem Gesetz werden bezeichnet
- 1.
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das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
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als Änderungsgesetz,
- 2.
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das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
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als Bundesentschädigungsgesetz,
- 3.
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das Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
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als Bundesergänzungsgesetz.