(BefBedV)
Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Ausfertigungsdatum: 27.02.1970


§ 18 BefBedV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt 6 Monate nach ihrer Verkündung in Kraft.