Der im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer 10635 eingetragene Deutsche Ultraleichtflugverband e.V. wird beauftragt, die folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte wahrzunehmen: 
        
            - 1.
- 
                Erteilung der Muster- und Verkehrszulassung von Ultraleichtflugzeugen und Ultraleichthubschraubern, 
- 2.
- 
                Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte, 
- 3.
- 
                Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals, 
- 4.
- 
                Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt, und 
- 5.
- 
                Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung, 
- 6.
- 
                die Aufgaben entsprechend den Nummern 2 bis 5 für motorisierte Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.