Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung der Beamtinnen und Beamten und der Richterinnen und Richter des Bundes sowie des Versorgungsausgleichs

Ausfertigungsdatum: 15.12.2015


§ 17 BeamtVZustAnO Amtshilfe

Die Service-Center unterstützen die obersten Dienstbehörden bei der Erteilung von Auskünften auch in Fällen, in denen ihnen durch diese Anordnung Zuständigkeiten nicht übertragen worden sind.