(BBVLG 1975)
Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

Ausfertigungsdatum: 23.05.1975


§ 6 BBVLG 1975

Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihre Verbände.