(BBKG)
Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Ausfertigungsdatum: 27.04.2004


§ 1 BBKG Errichtung des Bundesamtes

Der Bund errichtet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern.