(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2001 - 2009;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Die Aufwendungen für die Anschaffung der nachstehend aufgeführten Hilfsmittel, Geräte und Körperersatzstücke sind – gegebenenfalls im Rahmen der Höchstbeträge – beihilfefähig, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden:
- 1.1
-
Abduktionslagerungskeil
- 1.2
-
Absauggerät (zum Beispiel bei Kehlkopferkrankung)
- 1.3
-
Adaptionshilfen
- 1.4
-
Anpassungen für diverse Gebrauchsgegenstände (zum Beispiel Universalhalter für Schwerstbehinderte zur Erleichterung der Körperpflege und zur Nahrungsaufnahme)
- 1.5
-
Alarmgerät für Epileptikerinnen oder Epileptiker
- 1.6
-
Anatomische Brillenfassung
- 1.7
-
Anus-praeter-Versorgungsartikel
- 1.8
-
Anzieh- oder Ausziehhilfen
- 1.9
-
Aquamat
- 1.10
-
Armmanschette
- 1.11
-
Armtragegurt oder -tuch
- 1.12
-
Arthrodesensitzkissen oder -sitzkoffer
- 1.13
-
Atemtherapiegeräte
- 1.14
-
Atomiseur (zur Medikamenten-Aufsprühung)
- 1.15
-
Auffahrrampen für einen Krankenfahrstuhl
- 1.16
-
Aufrichteschlaufe
- 1.17
-
Aufrichtstuhl (für Aufrichtfunktion sind bis zu 150 Euro beihilfefähig)
- 1.18
-
Aufstehgestelle
- 1.19
-
Auftriebshilfe (bei Schwerstbehinderung)
- 1.20
-
Augenbadewanne, -dusche, -spülglas, -flasche, -pinsel, -pipette oder -stäbchen
- 1.21
-
Augenschielklappe, auch als Folie
- 2.1
-
Badestrumpf
- 2.2
-
Badewannensitz (bei Schwerstbehinderung, Totalendoprothese, Hüftgelenk-Luxations-Gefahr oder Polyarthritis)
- 2.3
-
Badewannenverkürzer
- 2.4
-
Ballspritze
- 2.5
-
Behinderten-Dreirad
- 2.6
-
Bestrahlungsmaske für ambulante Strahlentherapie
- 2.7
-
Bettnässer-Weckgerät
- 2.8
-
Beugebandage
- 2.9
-
Billroth-Batist-Lätzchen
- 2.10
-
Blasenfistelbandage
- 2.11
-
Blindenführhund (einschließlich Geschirr, Leine, Halsband, Maulkorb)
- 2.12
-
Blindenleitgerät (Ultraschallbrille, Ultraschallleitgerät)
- 2.13
-
Blindenstock, -langstock oder -taststock
- 2.14
-
Blutgerinnungsmessgerät (bei erforderlicher Dauerantikoagulation oder künstlichem Herzklappenersatz)
- 2.15
-
Blutlanzette
- 2.16
-
Blutzuckermessgerät
- 2.17
-
Bracelet
- 2.18
-
Bruchband
- 3.1
-
Clavicula-Bandage
- 3.2
-
Cochlea-Implantate einschließlich Zubehör
- 3.3
-
Communicator (bei dysarthrischen Sprachstörungen)
- 3.4
-
Computerspezialausstattung für Behinderte; Spezialhardware und Spezialsoftware bis zu 3 500 Euro, gegebenenfalls zuzüglich bis zu 5 400 Euro für eine Braillezeile mit 40 Modulen
- 4.1
-
Dekubitus-Schutzmittel (zum Beispiel Auf- oder Unterlagen für das Bett, Spezialmatratzen, Keile, Kissen, Auf- oder Unterlagen für den Rollstuhl, Schützer für Ellenbogen, Unterschenkel und Füße)
- 4.2
-
Delta-Gehrad
- 4.3
-
Drehscheibe, Umsetzhilfen
- 4.4
-
Duschsitz oder -stuhl
- 5.1
-
Einlagen, orthopädische, einschließlich der zur Anpassung notwendigen Ganganalyse
- 5.2
-
Einmal-Schutzhose bei Querschnittgelähmten
- 5.3
-
Ekzemmanschette
- 5.4
-
Elektroscooter bis zu 2 500 Euro, ausgenommen Zulassung und Versicherung
- 5.5
-
Elektrostimulationsgerät
- 5.6
-
Epicondylitisbandage oder -spange mit Pelotten
- 5.7
-
Epitrainbandage
- 5.8
-
Ernährungssonde
- 6.1
-
Fepo-Gerät (funktionelle elektronische Peronaeus-Prothese)
- 6.2
-
Fersenschutz (Kissen, Polster, Schale, Schoner)
- 6.3
-
Fingerling
- 6.4
-
Fingerschiene
- 6.5
-
Fixationshilfen
- 6.6
-
Fußteil-Entlastungsschuh (Einzelschuhversorgung)
- 7.1
-
Gehgipsgalosche
- 7.2
-
Gehhilfen und -übungsgeräte
- 7.3
-
Gehörschutz
- 7.4
-
Genutrain-Aktiv-Kniebandage
- 7.5
-
Gerät zur Behandlung mit elektromagnetischen Wechselfeldern bei atropher Pseudarthrose, Endoprothesenlockerung, idiopathischer Hüftnekrose oder verzögerter Knochenbruchheilung (in Verbindung mit einer sachgerechten chirurgischen Therapie)
- 7.6
-
Gerät zur kontinuierlichen Gewebezuckermessung (Continuous Glucose Monitoring – CGM, Flash Glucose Monitoring – FGM) einschließlich Sensoren bei Personen mit einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus; daneben sind Aufwendungen für übliche Blutzuckermessgeräte einschließlich der erforderlichen Blutteststreifen beihilfefähig
- 7.7
-
Gesichtsteilersatzstücke (Ektoprothese, Epithese)
- 7.8
-
Gilchrist-Bandage
- 7.9
-
Gipsbett, Liegeschale
- 7.10
-
Glasstäbchen
- 7.11
-
Gummihose bei Blasen- oder Darminkontinenz
- 7.12
-
Gummistrümpfe
- 8.1
-
Halskrawatte, Hals-, Kopf-, Kinnstütze
- 8.2
-
Handgelenkriemen
- 8.3
-
Hebekissen
- 8.4
-
Heimdialysegerät
- 8.5
-
Helfende Hand, Scherenzange
- 8.6
-
Herz-Atmungs-Überwachungsgerät oder -monitor
- 8.7
-
Hochtontherapiegerät
- 8.8
-
Hörgeräte (Hinter-dem-Ohr-Geräte [HdO-Geräte], Taschengeräte, Hörbrillen, Schallsignale überleitende Geräte [C.R.O.S.-Geräte, Contralateral Routing of Signals], drahtlose Hörhilfen, Otoplastik, In-dem-Ohr-Geräte [IdO-Geräte]), alle fünf Jahre einschließlich der Nebenkosten, es sei denn, aus medizinischen oder technischen Gründen ist eine vorzeitige Verordnung zwingend erforderlich; Aufwendungen sind für Personen ab 15 Jahren auf 1 500 Euro je Ohr begrenzt, gegebenenfalls zuzüglich der Aufwendungen für eine medizinisch indizierte notwendige Fernbedienung; der Höchstbetrag kann überschritten werden, soweit dies erforderlich ist, um eine ausreichende Versorgung bei beidseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit oder bei vergleichbar schwerwiegenden Sachverhalten zu gewährleisten
- 9.1
-
Impulsvibrator
- 9.2
-
Infusionsbesteck oder -gerät und Zubehör
- 9.3
-
Inhalationsgerät, einschließlich Sauerstoff und Zubehör, jedoch keine Luftbefeuchter, -filter, -wäscher
- 9.4
-
Innenschuh, orthopädischer
- 9.5
-
Insulinapplikationshilfen und Zubehör (Insulindosiergerät, -pumpe, -injektor)
- 9.6
-
Irisschale mit geschwärzter Pupille bei entstellenden Veränderungen der Hornhaut eines blinden Auges
- 10.1
-
(frei)
- 11.1
-
Kanülen und Zubehör
- 11.2
-
Katapultsitz
- 11.3
-
Katheter, auch Ballonkatheter, und Zubehör
- 11.4
-
Kieferspreizgerät
- 11.5
-
Klosett-Matratze für den häuslichen Bereich bei dauernder Bettlägerigkeit und bestehender Inkontinenz
- 11.6
-
Klumpfußschiene
- 11.7
-
Klumphandschiene
- 11.8
-
Klyso
- 11.9
-
Knetmaterial für Übungszwecke bei cerebral-paretischen Kindern
- 11.10
-
Kniekappe/-bandage, Kreuzgelenkbandage
- 11.11
-
Kniepolster/-rutscher bei Unterschenkelamputation
- 11.12
-
Knöchel- und Gelenkstützen
- 11.13
-
Körperersatzstücke einschließlich Zubehör, abzüglich eines Eigenanteils von 15 Euro für Brustprothesenhalter und 40 Euro für Badeanzüge, Bodys oder Korseletts für Brustprothesenträgerinnen
- 11.14
-
Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose
- 11.15
-
Koordinator nach Schielbehandlung
- 11.16
-
Kopfring mit Stab, Kopfschreiber
- 11.17
-
Kopfschützer
- 11.18
-
Korrektursicherungsschuh
- 11.19
-
Krabbler für Spastikerinnen und Spastiker
- 11.20
-
Krampfaderbinde
- 11.21
-
Krankenfahrstuhl und Zubehör
- 11.22
-
Krankenpflegebett
- 11.23
-
Krankenstock
- 11.24
-
Kreuzstützbandage
- 11.25
-
Krücke
- 12.1
-
Latextrichter bei Querschnittlähmung
- 12.2
-
Leibbinde, jedoch keine Nieren-, Flanell- und Wärmeleibbinden
- 12.3
-
Lesehilfen (Leseständer, Blattwendestab, Blattwendegerät, Blattlesegerät, Auflagegestell)
- 12.4
-
Lichtsignalanlage für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige
- 12.5
-
Lifter (Krankenlifter, Multilift, Bad-Helfer, Krankenheber oder Badewannenlifter)
- 12.6
-
Lispelsonde
- 12.7
-
Lumbalbandage
- 13.1
-
Malleotrain-Bandage
- 13.2
-
Mangoldsche Schnürbandage
- 13.3
-
Manutrain-Bandage
- 13.4
-
Maßschuhe, orthopädische, die nicht serienmäßig herstellbar sind, abzüglich eines Eigenanteils von 64 Euro:
- 13.4.1
-
Straßenschuhe (Erstausstattung zwei Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens nach zwei Jahren),
- 13.4.2
-
Hausschuhe (Erstausstattung zwei Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens nach zwei Jahren),
- 13.4.3
-
Sportschuhe (Erstausstattung ein Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens nach zwei Jahren),
- 13.4.4
-
Badeschuhe (Erstausstattung ein Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens nach vier Jahren),
- 13.4.5
-
Interimsschuhe (wegen vorübergehender Versorgung entfällt der Eigenanteil von 64 Euro)
- 13.5
-
Milchpumpe
- 13.6
-
Mundsperrer
- 13.7
-
Mundstab/-greifstab
- 14.1
-
Narbenschützer
- 14.2
-
Neurodermitis-Overall für Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (zwei pro Jahr und bis zu 80 Euro je Overall)
- 15.1
-
Orthese, Orthoprothese, Korrekturschienen, Korsetts und Ähnliches, auch Haltemanschetten und Ähnliches
- 15.2
-
Orthesenschuhe, abzüglich eines Eigenanteils von 64 Euro
- 15.3
-
Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen (höchstens sechs Paar Schuhe pro Jahr)
- 16.1
-
Pavlik-Bandage
- 16.2
-
Peak-Flow-Meter
- 16.3
-
Penisklemme
- 16.4
-
Peronaeusschiene, Heidelberger Winkel
- 16.5
-
Phonator
- 16.6
-
Polarimeter
- 16.7
-
Psoriasiskamm
- 17.1
-
Quengelschiene
- 18.1
-
Rauchwarnmelder für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige
- 18.2
-
Reflektometer
- 18.3
-
Rektophor
- 18.4
-
Rollator
- 18.5
-
Rollbrett
- 18.6
-
Rutschbrett
- 19.1
-
Schede-Rad
- 19.2
-
Schrägliegebrett
- 19.3
-
Schutzbrille für Blinde
- 19.4
-
Schutzhelm für Behinderte
- 19.5
-
Schwellstromapparat
- 19.6
-
Segofix-Bandagensystem
- 19.7
-
Sitzkissen für Oberschenkelamputierte
- 19.8
-
Sitzschale, wenn Sitzkorsett nicht ausreicht
- 19.9
-
Skolioseumkrümmungsbandage
- 19.10
-
Spastikerhilfen (Gymnastik-/Übungsgeräte)
- 19.11
-
Spezialschuhe für Diabetiker, abzüglich eines Eigenanteils von 64 Euro
- 19.12
-
Sphinkter-Stimulator
- 19.13
-
Sprachverstärker nach Kehlkopfresektion
- 19.14
-
Spreizfußbandage
- 19.15
-
Spreizhose/-schale/-wagenaufsatz
- 19.16
-
Spritzen
- 19.17
-
Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkschäden, Achillessehnenschäden oder Lähmungszuständen (eine gleichzeitige Versorgung mit Orthesen oder Orthesenschuhen ist ausgeschlossen)
- 19.18
-
Stehübungsgerät
- 19.19
-
Stomaversorgungsartikel, Sphinkter-Plastik
- 19.20
-
Strickleiter zum Aufrichten und Übersetzen Gelähmter
- 19.21
-
Stubbies
- 19.22
-
Stumpfschutzhülle
- 19.23
-
Stumpfstrumpf
- 19.24
-
Suspensorium
- 19.25
-
Symphysengürtel
- 20.1
-
Talocrur (Sprunggelenkmanschette nach Dr. Grisar)
- 20.2
-
Therapeutische Bewegungsgeräte (nur mit Spasmenschaltung)
- 20.3
-
Therapiestuhl
- 20.4
-
Tinnitusgerät
- 20.5
-
Toilettenhilfen bei Schwerbehinderten
- 20.6
-
Tracheostomaversorgungsartikel, auch Wasserschutzgerät (Larchel)
- 20.7
-
Tragegurtsitz
- 21.1
-
Übertragungsanlagen, wenn nach differenzierter fachärztlicher pädaudiologischer Diagnostik bei Bestehen einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung auch eine Einschränkung des Sprachverständnisses im Störschall besteht
- 21.2
-
Übungsschiene
- 21.3
-
Urinale
- 21.4
-
Urostomiebeutel
- 22.1
-
Verbandschuhe (Einzelschuhversorgung)
- 22.2
-
Vibrationstrainer bei Taubheit
- 23.1
-
Wasserfeste Gehhilfe
- 23.2
-
Wechseldruckgerät
- 24.1
-
(frei)
- 25.1
-
(frei)
- 26.1
-
Zyklomat-Hormon-Pumpe.
Aufwendungen für ärztlich verordnete Perücken sind bis zum Betrag von 512 Euro beihilfefähig, wenn ein krankhafter entstellender Haarausfall (zum Beispiel Alopecia areata), eine erhebliche Verunstaltung (zum Beispiel infolge Schädelverletzung) oder ein totaler oder weitgehender Haarausfall vorliegt. Die Aufwendungen für eine Zweitperücke sind nur beihilfefähig, wenn eine Perücke voraussichtlich länger als ein Jahr getragen werden muss. Die Aufwendungen für die erneute Beschaffung einer Perücke sind nur beihilfefähig, wenn seit der vorangegangenen Beschaffung mindestens vier Jahre vergangen sind, oder wenn sich bei Kindern vor Ablauf dieses Zeitraums die Kopfform geändert hat.