Hat die teilnehmende Person das Qualifizierungsziel erreicht, gelten folgende Bewertungen:
- 1.
-
"hat das Qualifizierungsziel mit gutem Erfolg erreicht", wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,
- 2.
-
"hat das Qualifizierungsziel mit Erfolg erreicht", wenn die Leistung den Anforderungen auch unter Berücksichtigung von Mängeln im Allgemeinen entspricht.