(BauZAusbV 2002)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Ausfertigungsdatum: 12.07.2002


§ 6 BauZAusbV 2002 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.