(BauZAusbV 2002)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Ausfertigungsdatum: 12.07.2002


§ 1 BauZAusbV 2002 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Bauzeichner/Bauzeichnerin wird staatlich anerkannt.