(BauwAbdAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin

Ausfertigungsdatum: 24.04.1997


§ 7 BauwAbdAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.