Ausfertigungsdatum: 13.08.1990
(1) Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.
(2) § 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.