Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
- 6.
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Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 7.
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Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 8.
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Anwenden von Arbeitsstoffen, Baurohstoffen, Bindemitteln, Mischungen und Recyclingmaterialien,
- 9.
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Durchführen von Probenahmen und Herstellen von Proben,
- 10.
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Anwenden von Regelwerken,
- 11.
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Anwenden von Labortechnik,
- 12.
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Durchführen von Messungen und Prüfungen,
- 13.
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Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
- 14.
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Verarbeiten, Auswerten, Aufbereiten und Dokumentieren von Daten,
- 15.
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Betriebswirtschaft, Kundenorientierung,
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.