(BauStoffPrAusbV 2005)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin

Ausfertigungsdatum: 24.03.2005


§ 2 BauStoffPrAusbV 2005 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.