(BauStoffPrAusbV 2005)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin

Ausfertigungsdatum: 24.03.2005


§ 11 BauStoffPrAusbV 2005 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.