(BauStiftG)
Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"

Ausfertigungsdatum: 17.12.2006


§ 9 BauStiftG Satzung

Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Stiftungsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen wird. Satzungsänderungen bedürfen ebenfalls der Mehrheit der Mitglieder des Stiftungsrats.