(BauStiftG)
Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"

Ausfertigungsdatum: 17.12.2006


§ 1 BauStiftG Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

Unter dem Namen "Bundesstiftung Baukultur" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam errichtet.