(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 801;
            
            bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
        
        
            - 1.
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                CE-KonformitätskennzeichnungDie CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" mit folgendem Schriftbild: 
            (nicht darstellbare Abbildung (Raster), 
            
            Fundstelle: BGBl. I 1998, 801)
        
        
            
            - 
                Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Zusätzlich zu der CE-Kennzeichnung sind die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde, anzubringen. 
- 2.
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                (weggefallen)