(BaumeisterVAblV)
Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung

Ausfertigungsdatum: 02.04.1979


Art 3 BaumeisterVAblV

Unberührt bleiben die Vorschriften über die Führung von Amts- und Berufsbezeichnungen durch die Beamten und Angestellten des Bundes, der Länder und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Unberührt bleiben ferner die Vorschriften über die Führung der Bezeichnung "Regierungsbaumeister".