(BAuAZustAnO)
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldangelegenheiten sowie in Angelegenheiten nach der Bundesbeihilfeverordnung

Ausfertigungsdatum: 22.11.2010


III. BAuAZustAnO

Diese Anordnung wird am 1. Dezember 2010 wirksam. Die Abschnitte I und II sind auch anzuwenden auf bereits laufende Verfahren der Beschäftigten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.