Bargeldprüfungsverordnung (BargeldPrüfV)
Verordnung über die Prüfung von Bargeld

Ausfertigungsdatum: 18.12.2012


Anlage 2 BargeldPrüfV Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank nach § 3 der Bargeldprüfungsverordnung – Operationale Daten –

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2710)


Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur)
BMS-Kundennummer
Berichtszeitraum:
1.
Operationale Daten zu kundenbedienten Systemen

Anzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten
(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)
davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten
  5 €
 10 €
 20 €
 50 €
100 €
200 €
500 €
2.
Operationale Daten zu beschäftigtenbedienten Systemen

Anzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten
(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)
davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten
  5 €
 10 €
 20 €
 50 €
100 €
200 €
500 €
3.
Anzahl der durch kundenbediente Systeme und Geldautomaten ausgegebenen Euro-Banknoten

Stück Banknoten