(BAPostSa)
Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Anlage des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost)

Ausfertigungsdatum: 14.09.1994


§ 4 BAPostSa Aufsicht

(1) Die Anstalt ist der Rechts- und Fachaufsicht der Bundesrepublik Deutschland als Anstaltsträgerin unterstellt. Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Post und Telekommunikation.

(2) Die Wirtschaftsführung der Anstalt unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.