(BAPostSa)
Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Anlage des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost)

Ausfertigungsdatum: 14.09.1994


§ 20 BAPostSa Geschäftsordnung

Zur Regelung seiner inneren Ordnung gibt sich der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. Nach Maßgabe der Geschäftsordnung können Ausschüsse gebildet werden.