(BAPostSa)
Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Anlage des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost)

Ausfertigungsdatum: 14.09.1994


§ 10 BAPostSa Geschäftsordnungen

(1) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

(2) Der Vorstand erläßt nach Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat eine Allgemeine Geschäftsordnung für die Anstalt.