Bundesanstalt-Post-Gesetz (BAPostG)
Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

Ausfertigungsdatum: 14.09.1994


§ 8 BAPostG Satzung

Die Satzung der Bundesanstalt wird in der Anlage zu diesem Gesetz festgestellt. Sie kann nach Maßgabe des § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 geändert werden. Die Satzung ist an Änderungen dieses Gesetzes anzupassen.