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< § 4
Schlussformel >

(BAPauschV)
Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der Bundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung

Ausfertigungsdatum: 27.09.2002


§ 5 BAPauschV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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