(BankKfm/KfrAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau

Ausfertigungsdatum: 30.12.1997


Anlage I BankKfm/KfrAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau - Sachliche Gliederung -

(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 53 - 56)


Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildeszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
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1.Das ausbildende Unternehmen (§ 3 Nr. 1)  
1.1Stellung, Rechtsform und Organisation (§ 3 Nr. 1.1)a)Zielsetzung und Geschäftsfelder des ausbildenden Unternehmens sowie seine Stellung am Markt beschreiben
b)Rechtsform des ausbildenden Unternehmens darstellen
c)Kooperationen des ausbildenden Unternehmens im Bereich von Finanzdienstleistungen erläutern
d)Zusammenarbeit des ausbildenden Unternehmens mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden und Berufsvertretungen beschreiben
e)Aufbau- und Ablauforganisation des ausbildenden Unternehmens darstellen
f)Arbeitsaufgaben inhaltlich und zeitlich strukturieren
g)Betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabengerecht einsetzen
1.2Personalwesen und Berufsbildung (§ 3 Nr. 1.2)a)Ziele und Instrumente der Personalführung und -entwicklung im ausbildenden Unternehmen beschreiben und die eigene Beurteilung als wichtiges Instrument einordnen
b)Ziele und Grundsätze der Personalplanung und des Personaleinsatzes im ausbildenden Unternehmen beschreiben
c)für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise erläutern und die Positionen der eigenen Gehaltsabrechnung beschreiben
d)für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen anhand praktischer Beispiele erläutern
e)Beteiligungsrechte betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlicher Organe erklären
f)über wesentliche tarifvertragliche Regelungen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie betriebliche Übungen und deren Zustandekommen berichten
g)die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im Dualen System beschreiben
h)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
i)berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten beschreiben
k)Grundregeln für Kommunikation und Zusammenarbeit anwenden
l)ausgewählte Aufgaben teamorientiert bearbeiten
1.3Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Nr. 1.3)a)Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert nutzen
b)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für das ausbildende Unternehmen erläutern
c)Daten sichern und Datensicherung begründen
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 1.4)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.5Umweltschutz (§ 3 Nr. 1.5)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)mögliche Umweltbelastungen durch das ausbildende Unternehmen und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für das ausbildende Unternehmen geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2.Markt- und Kundenorientierung (§ 3 Nr. 2)  
2.1Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Nr. 2.1)a)Bedeutung qualitätsbewußten Handelns darstellen und zur Qualitätssicherung beitragen
b)Kontakte zu Kunden und Interessenten systematisch vorbereiten
c)Grundregeln für kundenorientiertes Verhalten im Gespräch und in der Korrespondenz anwenden
d)Beratungs- und Verkaufsgespräche mit Kunden planen, durchführen und nachbereiten
e)Kunden über Nutzen und Konditionen von Bankleistungen informieren
f)Erwartungen von Kunden bei der Beratung und Betreuung berücksichtigen und entsprechende Bankleistungen des ausbildenden Unternehmens anbieten
g)Anfragen von Kunden beantworten und Aufträge bearbeiten
h)Bankleistungen bedarfsorientiert verkaufen und Möglichkeiten des cross-selling nutzen
i)Kundenreklamationen entgegennehmen und Lösungen anbieten
2.2Marketing (§ 3 Nr. 2.2)a)Wechselwirkungen zwischen Kundenbedürfnissen und geschäftspolitischen Zielsetzungen erläutern
b)Marktsegmentierung am Beispiel des ausbildenden Unternehmens beschreiben
c)Ziele von Werbung und Verkaufsförderung des ausbildenden Unternehmens an Beispielen erläutern
d)bei Marketingmaßnahmen mitwirken
e)Nutzen von Vertriebswegen für Kunden und das ausbildende Unternehmen darstellen
f)Produkte des ausbildenden Unternehmens mit denen von Mitbewerbern an Beispielen vergleichen
2.3Verbraucher- und Datenschutz (§ 3 Nr. 2.3)a)rechtliche Vorschriften zum Schutz der Kunden anwenden
b)Kunden über mögliche Risiken bei der Nutzung von Bankleistungen informieren
c)Regeln zum Datenschutz für das ausbildende Unternehmen und seine Mitarbeiter anwenden
3.Kontoführung und Zahlungsverkehr (§ 3 Nr. 3)  
3.1Kontoführung (§ 3 Nr. 3.1)a)Kunden bei der Wahl der Kontoart beraten
b)Konten für Kunden eröffnen, führen und abschließen
c)Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen informieren
d)Kunden über Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten
3.2Nationaler Zahlungsverkehr (§ 3 Nr. 3.2)a)Kunden bei der Wahl der Zahlungsart beraten
b)beim Barzahlungsverkehr unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und der Organisation des ausbildenden Unternehmens mitwirken
c)die Bearbeitung von Zahlungsverkehrsaufträgen an Beispielen erläutern
d)rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs anwenden
e)Kunden über kartenbezogene Dienstleistungen beraten sowie Zahlungs- und Kreditkarten anbieten
f)Produkte des ausbildenden Unternehmens im Rahmen des elektronic-banking darstellen
3.3Internationaler Zahlungsverkehr (§ 3 Nr. 3.3)a)Kunden über Reisezahlungsmittel beraten
b)Geschäftsvorgänge im Reisezahlungsverkehr bearbeiten
c)Kunden über nichtdokumentäre Auslandszahlungen beraten
d)die Abwicklung von Dokumenteninkassi und Dokumentenakkreditiven beschreiben
e)Risiken bei Fremdwährungszahlungen und Möglichkeiten der bankmäßigen Absicherung erläutern
4.Geld- und Vermögensanlage (§ 3 Nr. 4)  
4.1Anlage auf Konten (§ 3 Nr. 4.1)a)Kunden über Anlagemöglichkeiten auf Konten einschließlich der Sonderformen des ausbildenden Unternehmens beraten
b)Konten eröffnen, führen und abschließen
c)Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen informieren
d)Kunden über Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten
e)Kunden über Zinsgutschriften und über deren steuerliche Auswirkungen informieren
4.2Anlage in Wertpapieren (§ 3 Nr. 4.2)a)Kunden über Anlagemöglichkeiten, insbesondere in Aktien, Schuldverschreibungen und Investmentzertifikaten, informieren
b)Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen informieren
c)Chancen und Risiken der Anlage in Wertpapieren einschätzen
d)Kunden über Kursnotierungen und Preisfeststellungen Auskunft geben
e)bei der Abwicklung einer Wertpapierorder mitwirken
f)Kundenanfragen zu Wertpapierabrechnungen beantworten
g)Kunden über Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren beraten
h)Kunden über Ertragsgutschriften und deren steuerliche Auswirkungen informieren
i)Finanzderivate und deren Risiken in Grundzügen beschreiben
4.3Anlage in anderen Finanzprodukten (§ 3 Nr. 4.3)a)Vertrieb von Verbundprodukten zur Kapitalanlage und zur Risikovorsorge im Rahmen der Organisation des ausbildenden Unternehmens erklären
b)beim Abschluß von Bausparverträgen mitwirken
c)Kunden über Möglichkeiten der Kapitalanlage und der Risikovorsorge durch Abschluß von Lebensversicherungen informieren
5.Kreditgeschäft (§ 3 Nr. 5)  
5.1Standardisierte Privatkredite(§ 3 Nr. 5.1)a)Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden
b)die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten
c)Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit laufenden Kreditengagements und Kreditrückführungen bearbeiten
d)Sicherheiten beurteilen und bei der Bearbeitung von Sicherungsvereinbarungen mitwirken
e)bei Kreditgesprächen mitwirken
5.2Baufinanzierung (§ 3 Nr. 5.2)a)die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Baufinanzierungen prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten
b)bei der Bearbeitung von Baufinanzierungen mitwirken
c)Sicherheiten unterscheiden und deren Sicherungswert erklären
5.3Firmenkredite (§ 3 Nr. 5.3)a)Kreditarten für Firmenkunden erklären und Unterschiede zwischen Firmen- und Privatkreditgeschäft in Grundzügen herausarbeiten
b)Sicherheiten unterscheiden und deren Sicherungswert erklären
6.Rechnungswesen und Steuerung (§ 3 Nr. 6)  
6.1Rechnungswesen (§ 3 Nr. 6.1)a)Aufbau des Kontenplans des ausbildenden Unternehmens beschreiben
b)Geschäftsvorgänge erfassen
c)Kosten- und Erlösarten des ausbildenden Unternehmens unterscheiden
d)Kosten und Erlöse einer Kundenverbindung gegenüberstellen
e)Aufgaben von Kontrollen an Beispielen beschreiben und bei Kontrollarbeiten mitwirken
f)über Aufgaben interner Revisionen und externer Prüfungen im ausbildenden Unternehmen berichten
6.2Steuerung (§ 3 Nr. 6.2)a)Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument des ausbildenden Unternehmens an Beispielen beschreiben
b)statistische Daten aufbereiten und auswerten