Ausfertigungsdatum: 30.12.1997
(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 53 - 56)
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | |
| 1. | Das ausbildende Unternehmen (§ 3 Nr. 1) | ||
| 1.1 | Stellung, Rechtsform und Organisation (§ 3 Nr. 1.1) | a) | Zielsetzung und Geschäftsfelder des ausbildenden Unternehmens sowie seine Stellung am Markt beschreiben | 
| b) | Rechtsform des ausbildenden Unternehmens darstellen | ||
| c) | Kooperationen des ausbildenden Unternehmens im Bereich von Finanzdienstleistungen erläutern | ||
| d) | Zusammenarbeit des ausbildenden Unternehmens mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden und Berufsvertretungen beschreiben | ||
| e) | Aufbau- und Ablauforganisation des ausbildenden Unternehmens darstellen | ||
| f) | Arbeitsaufgaben inhaltlich und zeitlich strukturieren | ||
| g) | Betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabengerecht einsetzen | ||
| 1.2 | Personalwesen und Berufsbildung (§ 3 Nr. 1.2) | a) | Ziele und Instrumente der Personalführung und -entwicklung im ausbildenden Unternehmen beschreiben und die eigene Beurteilung als wichtiges Instrument einordnen | 
| b) | Ziele und Grundsätze der Personalplanung und des Personaleinsatzes im ausbildenden Unternehmen beschreiben | ||
| c) | für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise erläutern und die Positionen der eigenen Gehaltsabrechnung beschreiben | ||
| d) | für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen anhand praktischer Beispiele erläutern | ||
| e) | Beteiligungsrechte betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlicher Organe erklären | ||
| f) | über wesentliche tarifvertragliche Regelungen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie betriebliche Übungen und deren Zustandekommen berichten | ||
| g) | die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im Dualen System beschreiben | ||
| h) | den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen | ||
| i) | berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten beschreiben | ||
| k) | Grundregeln für Kommunikation und Zusammenarbeit anwenden | ||
| l) | ausgewählte Aufgaben teamorientiert bearbeiten | ||
| 1.3 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Nr. 1.3) | a) | Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert nutzen | 
| b) | Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für das ausbildende Unternehmen erläutern | ||
| c) | Daten sichern und Datensicherung begründen | ||
| 1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 1.4) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen | 
| b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
| c) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 1.5 | Umweltschutz (§ 3 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
| a) | mögliche Umweltbelastungen durch das ausbildende Unternehmen und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
| b) | für das ausbildende Unternehmen geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
| c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
| d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 2. | Markt- und Kundenorientierung (§ 3 Nr. 2) | ||
| 2.1 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Nr. 2.1) | a) | Bedeutung qualitätsbewußten Handelns darstellen und zur Qualitätssicherung beitragen | 
| b) | Kontakte zu Kunden und Interessenten systematisch vorbereiten | ||
| c) | Grundregeln für kundenorientiertes Verhalten im Gespräch und in der Korrespondenz anwenden | ||
| d) | Beratungs- und Verkaufsgespräche mit Kunden planen, durchführen und nachbereiten | ||
| e) | Kunden über Nutzen und Konditionen von Bankleistungen informieren | ||
| f) | Erwartungen von Kunden bei der Beratung und Betreuung berücksichtigen und entsprechende Bankleistungen des ausbildenden Unternehmens anbieten | ||
| g) | Anfragen von Kunden beantworten und Aufträge bearbeiten | ||
| h) | Bankleistungen bedarfsorientiert verkaufen und Möglichkeiten des cross-selling nutzen | ||
| i) | Kundenreklamationen entgegennehmen und Lösungen anbieten | ||
| 2.2 | Marketing (§ 3 Nr. 2.2) | a) | Wechselwirkungen zwischen Kundenbedürfnissen und geschäftspolitischen Zielsetzungen erläutern | 
| b) | Marktsegmentierung am Beispiel des ausbildenden Unternehmens beschreiben | ||
| c) | Ziele von Werbung und Verkaufsförderung des ausbildenden Unternehmens an Beispielen erläutern | ||
| d) | bei Marketingmaßnahmen mitwirken | ||
| e) | Nutzen von Vertriebswegen für Kunden und das ausbildende Unternehmen darstellen | ||
| f) | Produkte des ausbildenden Unternehmens mit denen von Mitbewerbern an Beispielen vergleichen | ||
| 2.3 | Verbraucher- und Datenschutz (§ 3 Nr. 2.3) | a) | rechtliche Vorschriften zum Schutz der Kunden anwenden | 
| b) | Kunden über mögliche Risiken bei der Nutzung von Bankleistungen informieren | ||
| c) | Regeln zum Datenschutz für das ausbildende Unternehmen und seine Mitarbeiter anwenden | ||
| 3. | Kontoführung und Zahlungsverkehr (§ 3 Nr. 3) | ||
| 3.1 | Kontoführung (§ 3 Nr. 3.1) | a) | Kunden bei der Wahl der Kontoart beraten | 
| b) | Konten für Kunden eröffnen, führen und abschließen | ||
| c) | Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen informieren | ||
| d) | Kunden über Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten | ||
| 3.2 | Nationaler Zahlungsverkehr (§ 3 Nr. 3.2) | a) | Kunden bei der Wahl der Zahlungsart beraten | 
| b) | beim Barzahlungsverkehr unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und der Organisation des ausbildenden Unternehmens mitwirken | ||
| c) | die Bearbeitung von Zahlungsverkehrsaufträgen an Beispielen erläutern | ||
| d) | rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs anwenden | ||
| e) | Kunden über kartenbezogene Dienstleistungen beraten sowie Zahlungs- und Kreditkarten anbieten | ||
| f) | Produkte des ausbildenden Unternehmens im Rahmen des elektronic-banking darstellen | ||
| 3.3 | Internationaler Zahlungsverkehr (§ 3 Nr. 3.3) | a) | Kunden über Reisezahlungsmittel beraten | 
| b) | Geschäftsvorgänge im Reisezahlungsverkehr bearbeiten | ||
| c) | Kunden über nichtdokumentäre Auslandszahlungen beraten | ||
| d) | die Abwicklung von Dokumenteninkassi und Dokumentenakkreditiven beschreiben | ||
| e) | Risiken bei Fremdwährungszahlungen und Möglichkeiten der bankmäßigen Absicherung erläutern | ||
| 4. | Geld- und Vermögensanlage (§ 3 Nr. 4) | ||
| 4.1 | Anlage auf Konten (§ 3 Nr. 4.1) | a) | Kunden über Anlagemöglichkeiten auf Konten einschließlich der Sonderformen des ausbildenden Unternehmens beraten | 
| b) | Konten eröffnen, führen und abschließen | ||
| c) | Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen informieren | ||
| d) | Kunden über Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten | ||
| e) | Kunden über Zinsgutschriften und über deren steuerliche Auswirkungen informieren | ||
| 4.2 | Anlage in Wertpapieren (§ 3 Nr. 4.2) | a) | Kunden über Anlagemöglichkeiten, insbesondere in Aktien, Schuldverschreibungen und Investmentzertifikaten, informieren | 
| b) | Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen informieren | ||
| c) | Chancen und Risiken der Anlage in Wertpapieren einschätzen | ||
| d) | Kunden über Kursnotierungen und Preisfeststellungen Auskunft geben | ||
| e) | bei der Abwicklung einer Wertpapierorder mitwirken | ||
| f) | Kundenanfragen zu Wertpapierabrechnungen beantworten | ||
| g) | Kunden über Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren beraten | ||
| h) | Kunden über Ertragsgutschriften und deren steuerliche Auswirkungen informieren | ||
| i) | Finanzderivate und deren Risiken in Grundzügen beschreiben | ||
| 4.3 | Anlage in anderen Finanzprodukten (§ 3 Nr. 4.3) | a) | Vertrieb von Verbundprodukten zur Kapitalanlage und zur Risikovorsorge im Rahmen der Organisation des ausbildenden Unternehmens erklären | 
| b) | beim Abschluß von Bausparverträgen mitwirken | ||
| c) | Kunden über Möglichkeiten der Kapitalanlage und der Risikovorsorge durch Abschluß von Lebensversicherungen informieren | ||
| 5. | Kreditgeschäft (§ 3 Nr. 5) | ||
| 5.1 | Standardisierte Privatkredite(§ 3 Nr. 5.1) | a) | Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden | 
| b) | die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten | ||
| c) | Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit laufenden Kreditengagements und Kreditrückführungen bearbeiten | ||
| d) | Sicherheiten beurteilen und bei der Bearbeitung von Sicherungsvereinbarungen mitwirken | ||
| e) | bei Kreditgesprächen mitwirken | ||
| 5.2 | Baufinanzierung (§ 3 Nr. 5.2) | a) | die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Baufinanzierungen prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten | 
| b) | bei der Bearbeitung von Baufinanzierungen mitwirken | ||
| c) | Sicherheiten unterscheiden und deren Sicherungswert erklären | ||
| 5.3 | Firmenkredite (§ 3 Nr. 5.3) | a) | Kreditarten für Firmenkunden erklären und Unterschiede zwischen Firmen- und Privatkreditgeschäft in Grundzügen herausarbeiten | 
| b) | Sicherheiten unterscheiden und deren Sicherungswert erklären | ||
| 6. | Rechnungswesen und Steuerung (§ 3 Nr. 6) | ||
| 6.1 | Rechnungswesen (§ 3 Nr. 6.1) | a) | Aufbau des Kontenplans des ausbildenden Unternehmens beschreiben | 
| b) | Geschäftsvorgänge erfassen | ||
| c) | Kosten- und Erlösarten des ausbildenden Unternehmens unterscheiden | ||
| d) | Kosten und Erlöse einer Kundenverbindung gegenüberstellen | ||
| e) | Aufgaben von Kontrollen an Beispielen beschreiben und bei Kontrollarbeiten mitwirken | ||
| f) | über Aufgaben interner Revisionen und externer Prüfungen im ausbildenden Unternehmen berichten | ||
| 6.2 | Steuerung (§ 3 Nr. 6.2) | a) | Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument des ausbildenden Unternehmens an Beispielen beschreiben | 
| b) | statistische Daten aufbereiten und auswerten |