(BankKfm/KfrAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau

Ausfertigungsdatum: 30.12.1997


§ 5 BankKfm/KfrAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.