BAG-Übertragungsverordnung (BAGÜV)
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesamt für Güterverkehr

Ausfertigungsdatum: 14.01.2016


§ 2 BAGÜV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.