BaFin-Verstoßmeldeverordnung (BaFinVerstMeldV)
Verordnung zur Meldung von Verstößen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Ausfertigungsdatum: 02.07.2016


§ 8 BaFinVerstMeldV Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Die Bundesanstalt arbeitet im Rahmen von Verstoßmeldungen mit anderen Behörden zusammen, die daran beteiligt sind, Arbeitnehmer oder Personen, die Gegenstand einer Verstoßmeldung sind, vor Benachteiligung zu schützen. Dabei unterstützt die Bundesanstalt die meldende Person mit deren Zustimmung gegenüber der anderen Behörde insbesondere durch Bestätigung, dass die meldende Person gegenüber der Bundesanstalt als Informant aufgetreten ist.