(BÄOuaÄndG 2004)
Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze

Ausfertigungsdatum: 21.07.2004


Art 9 BÄOuaÄndG 2004 Bekanntmachungserlaubnis

(1) Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung kann die Bundesärzteordnung und das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

(2) Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung kann die Approbationsordnung für Ärzte und die Approbationsordnung für Zahnärzte in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.