(BäderFAngAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe

Ausfertigungsdatum: 26.03.1997


§ 5 BäderFAngAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.