(BäderFAngAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe

Ausfertigungsdatum: 26.03.1997


§ 1 BäderFAngAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe/Fachangestellte für Bäderbetriebe wird staatlich anerkannt.