(AWZ Nordsee-ROV)
Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee

Ausfertigungsdatum: 21.09.2009


§ 1 AWZ Nordsee-ROV Raumplanung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee

Für die ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Nutzung, hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit der Seeschifffahrt sowie zum Schutz der Meeresumwelt gemäß der Anlage zu dieser Verordnung als Raumordnungsplan, bestehend aus einem Textteil und einem Kartenteil, festgelegt.