( Fundstelle: BGBl. I 2008, 438 - 439 )
    
    
        
            - 1.
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                    Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte 
                     
                        - 1.1
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                            Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen 
- 1.2
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                            Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer 
- 1.3
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                            Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Waffengesetzes 
- 1.4
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                            Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser 
- 1.5
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                            Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen 
- 1.6
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                            Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind 
- 1.7
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                            Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen. 
 
- 2.
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                    Munition 
                     
                        - 2.1
- 
                            Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1) 
- 2.2
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                            Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2) 
- 2.3
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                            Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3) 
- 2.4
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                            Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser (1.4) 
- 2.5
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                            Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind, und aus sonstigen ihnen gleichstehenden Geräten (1.6 und 1.7).