(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1036 - 1037)
-
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
-
Berufsbildung,
- 1.3
-
Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e,
- 1.4
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
-
Umweltschutz
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Planung, Lernziel a,
- 5.1
-
Team- und Projektarbeit, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.1
-
Rechnungswesen
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
- 5.4
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis c,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.2
-
Durchführung, Lernziele a und b,
- 5.3
-
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2.1
-
Planung, Lernziel a,
fortzuführen.
-
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
-
Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis h,
- 2.1
-
Planung, Lernziel b,
- 2.2
-
Durchführung, Lernziel c,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 5.1
-
Team- und Projektarbeit, Lernziele b bis f,
- 5.2
-
Kommunikation, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziel c,
- 1.3
-
Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziel d,
- 5.4
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
-
Repertoire- und Rechtebeschaffung,
- 4.4
-
Honorar- und Lizenzabrechnung, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.3
-
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
- 5.4
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
-
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele a bis d,
- 5.4
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln.
-
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.
-
Marketing und Vertrieb,
- 5.3
-
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.5
-
Umweltschutz,
- 5.3
-
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
- 5.4
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und d,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Planung, Lernziel c,
- 2.2
-
Durchführung, Lernziele d bis h,
- 4.4
-
Honorar- und Lizenzabrechnung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 5.1
-
Team- und Projektarbeit, Lernziele g und h,
- 5.2
-
Kommunikation, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
-
Repertoire- und Rechtebeschaffung,
- 5.3
-
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
-
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele e und f,
- 4.3
-
Investitions- und Finanzierungsrechnung,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Planung, Lernziel a,
- 2.2
-
Durchführung, Lernziele a und b,
- 5.4
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
fortzuführen.