(AVMedKfAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Ausfertigungsdatum: 15.05.1998


Anlage I AVMedKfAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien - Sachliche Gliederung -

(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1032 - 1035)


Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
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1Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Nr. 1) 
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 1.1)a)Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
b)Zielsetzung, Tätigkeitsfelder und Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes sowie seine Stellung am Markt erläutern
c)Organisation und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsunternehmens darstellen
d)die Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Behörden darstellen
1.2Berufsbildung (§ 3 Nr. 1.2)a)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen
b)die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und den jeweiligen Beitrag der Beteiligten im dualen System an praktischen Beispielen beschreiben
c)berufliche Fortbildungsmöglichkeiten sowie deren Nutzen für die persönliche und berufliche Entwicklung erläutern
1.3Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 3 Nr. 1.3)a)Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen, den Unternehmenserfolg und für die persönliche Entwicklung an Beispielen darstellen
b)für den Ausbildungsbetrieb wichtige arbeits- und sozialrechtliche sowie tarifliche Regelungen erläutern
c)Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes erklären
d)betriebliche Arbeitszeitregelungen und -modelle anwenden
e)für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise erläutern
f)betriebliche Grundsätze der Personalplanung, Personalbeschaffung und des Personaleinsatzes beschreiben
g)die im Ausbildungsbetrieb üblichen Verträge für den Personaleinsatz unter Berücksichtigung der arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen anwenden
h)eine Entgeltabrechnung durchführen
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 1.4)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.5Umweltschutz (§ 3 Nr. 1.5)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2Produktion und Dienstleistungen (§ 3 Nr. 2) 
2.1Planung (§ 3 Nr. 2.1)a)Informationen über Herstellungsverfahren sowie Produkte und Dienstleistungen der Medienbranche für Planungszwecke auswerten
b)Planungsprozesse im Ausbildungsbetrieb unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit der Funktionsbereiche gestalten
c)Teilaufgaben festlegen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen
2.2Durchführung (§ 3 Nr. 2.2)a)Beschaffungsmöglichkeiten wirtschaftlich beurteilen
b)Material und technische Ausrüstung beschaffen
c)bei der Personalbeschaffung mitwirken
d)Risiken feststellen und den Abschluß von Versicherungen veranlassen
e)Arbeitsabläufe koordinieren
f)Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Abnahme von Produkten und Dienstleistungen durchführen
g)Kalkulationen für Produkte und Dienstleistungen nach betrieblichem Kalkulationsschema durchführen
h)bei der Nachkalkulation von Produktionen mitwirken, Daten für Controllingzwecke aufbereiten und auswerten
2.3Repertoire- und Rechtebeschaffung (§ 3 Nr. 2.3)a)Bestimmungen des nationalen und internationalen Medien- und Presserechts anwenden
b)Vorschriften zum Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrecht anwenden
c)an der Beschaffung von Rechten mitwirken
d)zur Sicherung von Rechten und zur Vermeidung von Mißbrauch beitragen
e)Verträge verwalten, Rechte archivieren und Produkte lagern
3Marketing und Vertrieb (§ 3 Nr. 3) 
3.1Marktbeobachtung (§ 3 Nr. 3.1)a)Instrumente der Marktbeobachtung und der Marktforschung beschreiben
b)Informationen über Mitbewerber und Marktentwicklungen auswerten
c)Markt- und Kundeninformationen für Planungen aufbereiten
3.2Marketingkonzeption (§ 3 Nr. 3.2)a)bei der Entwicklung von Vermarktungsideen mitwirken
b)Einsatzmöglichkeiten von Marketinginstrumenten beurteilen
c)Möglichkeiten von Werbekooperationen, Sponsoring und Merchandising für die Marketingkonzeption bewerten
d)Kriterien für die Auswahl von Merchandisingprodukten anwenden und bei der Beschaffung mitwirken
e)den Vertrieb für Merchandisingprodukte organisieren, insbesondere Vertriebswege auswählen
3.3Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (§ 3 Nr. 3.3)a)Funktion von Werbung, Promotion und Öffentlichkeitsarbeit für den Ausbildungsbetrieb begründen
b)rechtliche Vorschriften zu Wettbewerb und Werbung berücksichtigen
c)bei Werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken und deren Wirksamkeit ermitteln
d)Instrumente zur Kundenbindung einsetzen
3.4Vertrieb (§ 3 Nr. 3.4)a)Vertriebs- und Vermarktungsformen von Produkten und Dienstleistungen anwenden sowie Möglichkeiten der Rechteverwertung aufzeigen
b)Kundendaten und -informationen für Vermarktung und Vertrieb nutzen
4Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Nr. 4) 
4.1Rechnungswesen (§ 3 Nr. 4.1)a)Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen und die Gliederung des Rechnungswesens erläutern
b)gesetzliche und betriebliche Regelungen zur Buchführung anwenden
c)Belege erfassen und Buchungen unterschiedlicher Geschäftsfälle vorbereiten
d)Konten führen
e)vorbereitende Abschlußarbeiten durchführen
f)eine Kasse führen
g)Zahlungsvorgänge bearbeiten, betriebsübliche Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
4.2Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 3 Nr. 4.2)a)Zweck und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung des Ausbildungsbetriebes erläutern
b)Kostenrechnungsvorgänge bearbeiten
c)statistische Daten ermitteln, aufbereiten und auswerten
d)Funktion des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern
e)Ergebnisse des Rechnungswesens für Controllingzwecke auswerten
f)an der Erfolgsrechnung mitwirken
4.3Investitions- und Finanzierungsrechnung (§ 3 Nr. 4.3)a)Ablauf und Auswirkungen von Investitions- und Programmplanungsprozessen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen
b)Grundsätze der Finanzrahmenplanung berücksichtigen
c)vorbereitende Arbeiten für Liquiditäts- und Kreditsicherungsmaßnahmen durchführen
d)Vor- und Nachteile unterschiedlicher Finanzierungsarten und -formen bewerten
e)eine Kosten-Nutzen-Rechnung für eine Investition sowie eine Kapitalbedarfsrechnung durchführen
4.4Honorar- und Lizenzabrechnung (§ 3 Nr. 4.4)a)vertragliche und gesetzliche Ansprüche von natürlichen und juristischen Personen sowie Verwertungsgesellschaften prüfen
b)Honorare und Lizenzen abrechnen
5Kommunikation und Kooperation (§ 3 Nr. 5) 
5.1Team- und Projektarbeit (§ 3 Nr. 5.1)a)Einsatzmöglichkeiten unterschiedlicher Formen von Team- und Projektarbeit für den Ausbildungsbetrieb bewerten
b)Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Funktionsbereiche des Ausbildungsbetriebes berücksichtigen
c)Projektziel definieren, Aufgaben im Team planen und unter Beachtung individueller Fähigkeiten verteilen und bearbeiten
d)Projektplanungswerkzeuge anwenden
e)Termine strukturieren, abstimmen und überwachen
f)Arbeitsergebnisse abstimmen, auswerten und dokumentieren
g)qualitätssichernde Maßnahmen projektbegleitend anwenden
h)Soll-Ist-Vergleich durchführen, Kostenabweichungen ermitteln
5.2Kommunikation (§ 3 Nr. 5.2)a)Sachverhalte unter Berücksichtigung von Kommunikationsregeln situations- und zielgruppengerecht präsentieren
b)Kommunikationsstörungen feststellen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
c)Methoden der Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden
d)Kommunikation unter Berücksichtigung betrieblicher Grundsätze gestalten
5.3Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben (§ 3 Nr. 5.3)a)fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten
b)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
c)fachliche Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
5.4Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Nr. 5.4)a)Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenbezogen anwenden
b)Regelungen zum Datenschutz einhalten
c)Datenpflege und Datensicherung begründen sowie Daten sichern
d)Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten, Informationen auswählen und weitergeben