Ausfertigungsdatum: 01.07.2015
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Automatenbetreuung | mit 20 Prozent, | 
| Automatenbewirtschaftung | mit 10 Prozent, | 
| Automatenwirtschaft | mit 60 Prozent, | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. | 
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Automatenwirtschaft“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn