Ausfertigungsdatum: 28.02.2017
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Warenwirtschafts- und Werkstatt- prozesse mit | 20 Prozent, | 
| Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen mit | 25 Prozent, | 
| Kaufmännische Unterstützungs- prozesse mit | 25 Prozent, | 
| Kundendienstprozesse mit | 20 Prozent sowie | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. | 
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen“, „Kaufmännische Unterstützungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn