Ausfertigungsdatum: 28.02.2017
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Warenwirtschafts- und Werkstatt-
prozesse mit | 20 Prozent, |
Fahrzeugvertriebsprozesse und
Finanzdienstleistungen mit | 25 Prozent, |
Kaufmännische Unterstützungs-
prozesse mit | 25 Prozent, |
Kundendienstprozesse mit | 20 Prozent sowie |
Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen“, „Kaufmännische Unterstützungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn