Automobilkaufleuteausbildungsverordnung (AutoKflAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

Ausfertigungsdatum: 28.02.2017


§ 11 AutoKflAusbV Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen,
2.
Kaufmännische Unterstützungsprozesse,
3.
Kundendienstprozesse sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.