Automobilkaufleuteausbildungsverordnung (AutoKflAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

Ausfertigungsdatum: 28.02.2017


§ 1 AutoKflAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Automobilkaufmanns und der Automobilkauffrau wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.