Auswandererberatungsgebührenverordnung (AuswGebV)
Verordnung über die im Auswandererberatungsgenehmigungsverfahren zu erhebenden Gebühren und Auslagen

Ausfertigungsdatum: 22.03.2013


Eingangsformel AuswGebV

Auf Grund des § 3a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Auswandererschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 2013 (BGBl. I S. 443) verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: