(AuslWBGDV 6)
Sechste Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Belgien)

Ausfertigungsdatum: 01.10.1953


§ 3 AuslWBGDV 6 Verfahren bei der Anmeldung

Für die Anmeldung soll der Vordruck verwendet werden, der vom Auslandsbevollmächtigten zur Verfügung gestellt wird.