(AuslWBGDV 5)
Fünfte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Verwaltungsabgabe und Vorschußverpflichtung der Aussteller)

Ausfertigungsdatum: 28.07.1953


§ 7 AuslWBGDV 5 Geltung der Abgabenordnung

Die Allgemeinen Vorschriften des Zweiten Teils der Abgabenordnung gelten sinngemäß, soweit nichts anderes bestimmt ist.