(AuslWBGDV 4)
Vierte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Frankreich)

Ausfertigungsdatum: 10.07.1953


§ 8 AuslWBGDV 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.