(AuslWBGDV 4)
Vierte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Frankreich)

Ausfertigungsdatum: 10.07.1953


§ 3 AuslWBGDV 4 Verfahren bei der Anmeldung

Für die Anmeldung soll der Vordruck verwendet werden, der vom Auslandsbevollmächtigten zur Verfügung gestellt wird.